Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Digital Creators GmbH (nachfolgend «DC») und ihren Auftraggebenden (nachfolgend «Auftraggebender» bzw. «Auftraggebende») verbindlich, sofern sie im Angebot bzw. der Offerte oder im Vertrag oder der Auftragsbestätigung von DC als anwendbar erklärt und dem Auftraggebenden übergeben werden. 

1.2 Gegenbestätigungen der Auftraggebenden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen oder vorformulierte Vertragsbedingungen werden ausdrücklich widersprochen. Bedingungen von Auftraggebenden werden selbst dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn der Vertrag dennoch ausgeführt wird. Abweichungen der vorliegenden AGB werden nur wirksam, wenn sie von DC schriftlich bestätigt werden. 

1.3 DC behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Den Auftraggebenden werden solche Änderungen umgehend mitgeteilt. Sollten Auftraggebende nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Änderungsmitteilungen widersprechen, gelten die geänderten AGB von Auftraggebenden als angenommen. Bei Erteilung eines neuen Auftrages gelten die aktuellen AGB auch für bestehende Aufträge. 

1.4 Alle Vereinbarungen, rechtserheblichen Erklärungen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auch für die Änderung dieser Bestimmung gilt das. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien (z.B. Mail, SMS, Messenger, etc.) übertragen werden oder festgehalten werden, sind der Schriftform gleichgestellt. 

1.5 Werden Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmungen durch eine neue ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommenden Vereinbarung ersetzen. 

2. Angebot und Vertragsabschluss 

2.1 Sämtliche Angebote von DC sind freibleibend und unverbindlich. Die Standardsprache ist Deutsch und wenn nicht anders vereinbart werden sämtliche Leistungen in dieser Sprache vollbracht. 

2.2 Ein Vertrag gilt als abgeschossen, wenn DC einem Auftraggebenden dies schriftlich bestätigt hat. Mit dem Vertrag beginnt die Ausführung des Auftrages. Eine Annahmeerklärung kommt auch dann zustande, wenn DC mit der Ausführung des Auftrags nach mündlicher Bestätigung beginnt. 

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung 

3.1 DC bietet individuelle Dienstleistungen rund um das Onlinemarketing und Onlinebusiness an. DC behält sich vor, Aufträge im Namen und unter Aufsicht von DC durch Dritte (z.B. Freelancer, Spezialisten, etc.) durchführen zu lassen. 

3.2 Die Art und der Umfang der individuellen Dienstleistungen werden vertraglich zwischen Auftraggebenden und DC festgehalten. DC kann innerhalb des definierten Leistungsumfangs die Allokation der Ressourcen auf die vereinbarten Dienstleistungen während der Bearbeitung anpassen, falls DC es als notwendig zur Erreichung der vereinbarten Ziele erachtet. Paketpreise werden durch den Umfang der Dienstleistungen bestimmt. Dienstleistungspakete mit Pauschalpreisen werden durch Leistungsdaten definiert. Zusatzleistungen werden in Ziffer 5.2 geregelt. 

3.3 DC kann ähnliche Unternehmen und Firmen gleichzeitig betreuen, ohne dabei die individuellen Interessen der Auftraggebenden zu tangieren oder einem Auftraggebenden den Vorrang zu geben. DC erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Branchen oder geografische Gebiete. 

4. Mitwirkung 

4.1 Auftraggebende verpflichten sich, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit DC die vertraglich festgelegten Leistungen erbringen kann. Insbesondere müssen für die Vertragsdurchführung die erforderlichen Informationen erteilt werden. 

4.2 Auftraggebende verpflichten sich, Leistungen von DC unverzüglich zu prüfen und Mängel oder Anpassungen umgehend schriftlich mitzuteilen. DC überprüft die Beanstandungen umgehend und behebt festgestellte Mängel innerhalb ihres Verantwortungsbereichs ohne Zusatzkosten. Weitere und andere Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Aufwände die durch die Suche und Behebung von Mängeln ausserhalb des Verantwortungsbereichs von DC entstehen und sich im Zusammenhang mit einer gewünschten Fehlersuche und / oder -behebung ergeben, werden von DC in Rechnung gestellt. 

4.3 Sollte ein Auftraggebender seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann DC die vereinbarten Leistungen in Rechnung stellen, selbst dann, wenn der Auftrag nicht komplett abgeschlossen werden konnte. Sollte mit einem späteren Abschluss, der auf die Nicht- oder verspätete Erfüllung von Mitwirkungspflichten zurückzuführen ist, Mehraufwände generiert werden, kann DC diese nach Aufwand entsprechend in Rechnung stellen. 

5. Preise und Zahlungsbedingungen 

5.1 Alle Preise (sofern nicht anders schriftlich vereinbart) verstehen sich in Schweizerfranken, exkl. MwSt. Für alle Kalkulationen und Zahlungen in Fremdwährungen werden aktuelle Monatsmittelkurse zum Zeitpunkt der Auftragserteilung von estv.admin.ch verwendet. Für Aufträge in Fremdwährungen behält sich DC vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu verrechnen. 

5.2 Beauftragte Zusatzdienstleistungen werden von DC zu einem Stundensatz von CHF 200.- verrechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Regelmässige sowie unregelmässige Beratungs- und Standortbesprechungen bei DC oder bei den Auftraggebenden sowie über Telefon, Skype oder anderen Kanälen sind nicht in den vereinbarten Leistungen enthalten und werden zum Stundensatz von CHF 200.- verrechnet. Reisezeiten werden auch zum Stundensatz von CHF 200.- verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

5.3 Wird ein Dauerauftrag vom Auftraggebenden pausiert, gilt nachfolgende Formel zur Berechnung der monatlichen Gebühr. Bei Pausierungen, die kürzer als 30 aufeinanderfolgende Tage dauern, gilt die monatliche Leistung als erfüllt. Bei Pausierungen eines ganzen Monats oder mehrerer Monate wird 50% der monatlichen Gebühr verrechnet. Bei Reaktivierung bestehender wiederkehrender Aufträge werden infolge erhöhten Monitorings im ersten Monat maximal 50% der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr zusätzlich verrechnet. Diese Gebühr deckt den zu erwartenden Mehraufwand. 

5.4 Die Rechnungsstellung erfolgt standardmässig nach Vertragsabschluss. Laufende Kosten werden im Rahmen der Betreuung entweder im Voraus oder nach abgeschlossenem Monat abgerechnet. Bezahlt DC Rechnungen, die den Auftraggebenden betreffen (z.B. für die Betreuung von Paid-Media) werden diese weiterverrechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt über den Gesamtbetrag zuzüglich einer Administrationspauschale. 

5.5 Rechnungen von DC sind innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge von Skonto, Spesen oder Gebühren zur Zahlung fällig. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden schriftlich und im Voraus vereinbart. 

5.6 Gerät ein Auftraggebender in Verzug mit den Zahlungen an DC, ist DC nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail, Mahnung, etc.) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen inklusive Leistungen Dritter sofort zu sistieren. Mehraufwand, der dadurch entsteht, wird von DC in gemäss Ziffer 5.2 bzw. 5.3 in Rechnung gestellt. Die Wiederaufnahme der Leistungen und Reaktivierungen von Konto-Zugängen erfolgt erst nach Bezahlung offener Rechnungen zuzüglich des Verzugszinses von 5% p.A. für überfällige Rechnungen und einer Vorauszahlungsrechnung für maximal drei Monate der vertraglichen Leistungen. 

5.7 Gerät der Auftraggebende mit der Begleichung von Rechnungen für Leistungen Dritter, die über DC abgerechnet werden (insbesondere Klickkosten für Suchmaschinenbetreiber, usw.), in Verzug, ist DC nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail, Mahnung, etc.) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen und Marketingkampagnen sofort zu sistieren. Die Wiederaufnahme der Leistungen bestehender Marketingkampagnen erfolgt erst nach Begleichung der offenen Rechnungen. Diese Wiederaufnahme führt infolge erhöhten Monitorings im ersten Monat zu Mehraufwand. Dieser Mehraufwand wird ohne vorgängige Information und zu maximal 50% der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr verrechnet. 

6. Stornobedingungen für Online-Kurse

6.1 Stornierung durch Teilnehmende
Eine Stornierung der Kursanmeldung ist schriftlich per E-Mail an info@digitalcreators.ch vorzunehmen und wird erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • Bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn: Eine Stornierung ist kostenfrei möglich.
  • 14 bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr werden als Stornogebühr erhoben.
  • Weniger als 7 Kalendertage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen: Die volle Kursgebühr wird fällig.

6.2 Ersatzteilnehmende
Teilnehmende haben die Möglichkeit, bis spätestens 3 Werktage vor Kursbeginn eine Ersatzperson zu benennen, die an ihrer Stelle am Kurs teilnimmt. In diesem Fall entfällt die Stornogebühr.

6.3 Umbuchung
Umbuchungen auf einen anderen Kurstermin sind bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn kostenlos möglich. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– fällig. Umbuchungen gelten nur, sofern freie Plätze verfügbar sind.

6.4 Absage durch Digital Creators
Sollte ein Kurs aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Krankheit der Kursleitung, technische Probleme oder zu geringer Teilnehmerzahl) abgesagt werden müssen, informieren wir umgehend und erstatten bereits bezahlte Kursgebühren vollständig zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Urheberrechtliche und allfällige andere immaterialgüterrechtliche Nutzungsbefugnisse 

7.1 DC stellt dem Auftraggebenden während der Vertragsdauer sämtliche geschaffenen Inhalte zur Nutzung zur Verfügung. Die Urheberrechte und allfällige weitere Immaterialgüterrechte an diesen Werken verbleiben bei DC. 

7.2 Nach der ordentlichen Beendigung des Vertrages (vgl. Ziff. 8.1) ist der Auftraggebende berechtigt, Werbekampagnen unentgeltlich zu übernehmen bzw. weiterzuführen, nicht aber bei einer Beendigung gemäss Ziffer 8.2. 

8. Gewährleistung und Haftung 

8.1 DC übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung erfüllt werden und im Wesentlichen den dort beschriebenen Funktionen entsprechen. Es werden keine Garantien für bestimmte Rankingpositionen in Ergebnisseiten von Suchmaschinen gewährt. 

8.2 DC haftet nur für Schäden und Folgeschäden, egal aus welchem Rechtsgrund, die bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen. Auch die Haftung für Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

8.3 Die Beweislast bei Mängeln für das Verschulden von DC liegt beim Auftraggebenden. 

8.4 Die Auftraggebenden sind für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihnen angemeldeten Begriffe und Inhalte ihrer Seiten alleine verantwortlich, besonders in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder strafrechtlicher Hinsicht. DC prüft nicht, ob die Inhalte oder Seiten der Auftraggebenden die Rechte Dritter verletzen. 

8.5 DC behält es sich vor, Aufträge und Begriffe abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind. DC führt jedoch keine eigenen rechtlichen Prüfungen der Begriffe oder Inhalte auf Seiten der Auftraggebenden durch. DC verpflichtet sich nicht, Markenrechte Dritter zu recherchieren oder zu überwachen. 

8.6 Die Auftraggebenden verpflichten sich, DC hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die dadurch entstehen, dass der Auftraggebende Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich schadlos zu halten. 

8.7 Die Haftung von DC ist ausgeschlossen, wenn Hindernisse auftreten, die DC trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei DC oder beim Auftraggebenden oder einem Dritten entstehen. So gewährleistet DC unter anderem nicht, dass Leistungen Dritter (insb. Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter) stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. DC haftet nicht, wenn Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von DC nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder weil die von Dritten gelieferten Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren. DC übernimmt keine Haftung für Vorkommnisse höherer Gewalt wie Ausfälle öffentlicher Stromnetze, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Demonstrationen, etc. 

9. Vertragslaufzeit, Kündigung 

9.1 Die Vertrags- und Dienstleistungslaufzeiten zwischen den Auftraggebenden und DC werden vertraglich vereinbart. Falls nichts anderes vereinbart wird, gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann ein Vertrag von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats mit einem eingeschriebenen Brief aufgelöst werden. 

9.2 Bei Vorliegen eines wichtigen Grunds kann jede Partei den Vertrag fristlos auflösen. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrags durch DC liegen unter anderem vor, wenn: 1. Auftraggebende ihre Zahlungen einstellen, über sie ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Ansprüche der Auftraggebenden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird, 2. die Auftraggebenden Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhalten oder gegen wesentliche Vertragspflichten (z.B. die Geheimhaltungspflicht in Ziffer 9) verstossen, 3. Dritte die Zulässigkeit der durch die Auftraggebenden angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen. 

10. Geheimhaltung 

Die Auftraggebenden verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von DC oder im Auftrag von DC handelnden Personen zugehenden oder bekannt werden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten Dauer des Vertrages und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von DC. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss Schweizerischen internationalen Privatrechts. 

November 2019

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